Medizin studieren ohne Matura

Du möchtest Medizin studieren, hast aber keine Matura? Eine Studienberechtigungsprüfung ermöglicht dir, dennoch zu deinem angestrebten Studium zugelassen zu werden, wenn du bereits berufliche Qualifikationen mitbringst.

Was ist die Studienberechtigungsprüfung?

Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) kann nur von einer Person ohne Matura abgelegt werden – diese erlangt bei positivem Abschluss die eingeschränkte Berechtigung, als ordentliche/r Studierende/r ein bestimmtes Themengebiet zu studieren. Wenn du also Human- oder Zahnmedizin studieren möchtest, ist das entsprechende Themengebiet „Medizinische Studien“.

Der Abschluss der Studienberechtigungsprüfung gilt an allen österreichischen medizinischen Universitäten. Er ermöglicht es dir, dich für ein Medizin-Studium zu bewerben und dich für den Aufnahmetest MedAT anzumelden – die SBP muss also bereits vor dem MedAT abgelegt werden. Solltest du nach positivem Abschluss von Studienberechtigungsprüfung und Medizin-Aufnahmetest die Zulassung zum Medizinstudium erhalten, musst du Dank der SBP keine Lateinkenntnisse mehr nachweisen – die Lateinergänzungsprüfung entfällt.

Wer kann zur Studienberechtigungsprüfung antreten?

Um zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen zu werden, musst du gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Alter

Du musst mindestens 20 Jahre alt sein; das Geburtsdatum wird mittels Reisepasses überprüft.

Vorbildung

Abgesehen davon, dass du die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben musst, musst du eine eindeutig darüberhinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium (also im medizinischen Bereich) vorweisen können. Diese Fachkenntnisse musst du im Lebenslauf darstellen und mit Zeugnissen sowie Privatgutachten belegen.

Beispiele für eine studienrelevante Vorbildung können sein:

  • Diplom als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder
  • Hebammendiplom oder
  • abgeschlossene Physiotherapieausbildung oder
  • Abschlusszeugnis der Dr. Vodder Schule für Heilmasseure/in und Heilbademeister/in oder
  • Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter/in

Staatsbürgerschaftsnachweis

Du benötigst die österreichische Staatsbürgerschaft oder den Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-Länder sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) oder der Schweiz.

Auch zulassungsberechtigt sind

  • durch die zuständige österreichische Behörde anerkannte Konventionsflüchtlinge sowie
  • begünstigte Drittstaatsangehörige, denen einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
    • „Daueraufenthalt – EU“ ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
    • „Daueraufenthalt – EU“ ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Niederlassungsbewilligung für Österreich
    • „Daueraufenthaltskarte“ ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
  • Türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei, wenn sie
    • ordnungsgemäß bei ihren in Österreich lebenden Eltern wohnen und
    • die Eltern in Österreich ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren (Nachweis: Meldezettel Studierende/r und Eltern;
 Einkommenssteuerbescheid eines Elternteiles)

Die Dokumente müssen im Original und in beglaubigter Kopie vorgelegt werden; fremdsprachige Dokumente müssen inklusive Übersetzung eines gerichtlich beglaubigten Übersetzers und erforderlichenfalls mit Apostille übermittelt werden.

Keine vorhergehende Abweisung

Du darfst nicht bereits erfolglos versucht haben, die Studienberechtigungsprüfung für „Medizinische Studien“ abzulegen. Sollte dies zu einem späteren Zeitpunkt, womöglich bereits nach der Zulassung zum Studium, festgestellt werden, wird dir die Zulassung rückwirkend entzogen.

Wie kann ich mich zur Studienberechtigungsprüfung anmelden?

Wenn du die Studienberechtigungsprüfung für Medizinische Studien ablegen möchtest und alle oben genannten Voraussetzungen erfüllst, musst du zuerst per E-Mail einen Antrag an der jeweiligen medizinischen Universität (Wien, Graz oder Innsbruck) stellen. Hier musst du Dokumente wie Reisepass, eventuell Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis inklusive amtlichem Ausweis sowie den Lebenslauf übermitteln und den Nachweis der (beruflichen) Vorbildung im medizinischen Bereich mittels Zeugnisse belegen. Im Anschluss daran wird der Antrag überprüft und du erhältst dann bestenfalls den positiven Bescheid über die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung.

Ab diesem Zeitpunkt musst du bis zur vollständigen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung jedes Semester den ÖH-Beitrag einzahlen, wodurch du auch automatisch unfall- und haftpflichtversichert bist. Den Studienbeitrag musst du nicht zahlen.

Wo kann ich die Studienberechtigungsprüfung für „Medizinische Studien“ ablegen?

Du kannst die Studienberechtigungsprüfung an allen drei medizinischen Universitäten ablegen – an der Medizinischen Universität Wien, der Medizinischen Universität Graz oder der Medizinischen Universität Innsbruck.

An der JKU Linz werden aktuell noch keine Studienberechtigungsprüfungen für „Medizinische Studien“ angeboten. Dennoch kannst du sie an einer anderen österreichischen medizinischen Universität ablegen; der erfolgreiche Abschluss wird auch an der JKU Linz anerkannt.

Was wird bei der Studienberechtigungsprüfung für „Medizinische Studien“ geprüft?

Medizinische Universität Wien

Die Studienberechtigungsprüfung an der Med Uni Wien setzt sich aus folgenden fünf Fächern zusammen:

  • einem Aufsatz aus dem Fach Deutsch über ein allgemeines Thema (es stehen drei Themen zur Auswahl, die Arbeitszeit beträgt vier Stunden)
  • drei Pflichtfächern (Biologie und Umweltkunde, Chemie 2, Physik 1) und
  • einem Wahlfach (Sozialmedizin)

Die Reihenfolge, in der du diese fünf Prüfungen ablegst, bleibt dir überlassen. Während du die Pflichtfachprüfungen ebenso an der Universität Wien oder an extrauniversitären Institutionen wie der Volkshochschule Wien oder dem BFI ablegen kannst (die Abschlüsse werden an allen Wiener Universitäten anerkannt), muss zumindest die Prüfung des Wahlfachs direkt an der Med Uni Wien absolviert werden – die Anmeldung erfolgt nach der Inskription zur Studienberechtigungsprüfung. Den genauen Ablauf und die Inhalte der Prüfungen besprichst du mit den zuständigen Personen an der Universität.

Medizinische Universität Innsbruck

Auch an der Med Uni Innsbruck teilen sich die Prüfungen in Pflicht- und Wahlfächer. Zu den Pflichtfächern zählen:

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema
  • Biologie
  • English 2

Bei den Wahlfächern unterteilt es sich in

  • Vorgesehene
    • Physik 1 und
    • „Strukturen des menschlichen Körpers“ oder „Funktionen des menschlichen Körpers“
  • Oder gewählte
    • Auf Antrag der/des Bewerbers/in und Zustimmung der/des Lehrveranstaltungsleiters/in kann die/der Vizerektor/in für Lehre und Studienangelegenheiten darüber hinaus jede studieneinschlägige universitäre Lehrveranstaltung als Wahlfach genehmigen.

Medizinische Universität Graz

Die Inhalte der Studienberechtigungsprüfung für „Medizinische Studien“ sind auch an der Med Uni Graz sehr ähnlich und teilen sich in

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema
  • Biologie
  • Physik 1
  • Chemie 2
  • Wahlfach

Nach einem Beratungsgespräch an der Med Uni Graz, kannst du einen Antrag auf Zulassung zur SBP stellen. Im Falle eines positiven Bescheids, erhältst du dann die Informationen zu den Prüfungen. Bei erfolgreichem Abschluss wird dir das Studienberechtigungszeugnis überreicht.

Die Prüfungsvorbereitung kannst du entweder selbständig organisieren oder du belegst Vorbereitungslehrgänge an der Karl-Franzens-Universität Graz zu entweder allen oder einzelnen Fächern. Diese Lehrgänge dauern in der Regel 2 Semester.

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